Unsere Mitglieder sind der Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb suchen wir den regelmäßigen Austausch, beraten persönlich, haben für Probleme stets ein offenes Ohr und bieten individuelle Lösungen.
Genossenschaften sind nicht auf Profit ausgerichtet, sondern wollen ihren Mitgliedern beste Wohnbedingungen bieten. Dazu gehören auch Mieten, die nicht mit möglichst großem Gewinn kalkuliert sind, sondern immer angemessen und fair.
Als Mitglied einer Genossenschaft sind Sie nicht allein, sondern mit Ihren Geschäftsanteilen einer von vielen Gesellschaftern. Damit haben Sie u. a. die Möglichkeit der aktiven Mitbestimmung und lebenslanges Wohnrecht.
Eigenbedarf? Nicht bei uns. Jedes unserer Mitglieder genießt lebenslanges Wohnrecht in den eigenen vier Wänden. Und wer irgendwann doch mal umziehen will, hat bei uns gute Chancen, auch seine nächste Wohnung zu finden.
Ihr Besuch hat Besseres verdient als die Klappcouch. Für Freunde oder Verwandte können unsere Mitglieder modern eingerichtete und komplett ausgestattete Gästewohnungen zu günstigen Tarifen buchen.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Ausgesperrt? Wasserrohrbruch? Stromausfall? Kein Problem: In größeren und kleineren Notfällen können Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichen.
Wohngeld

Als Wohnungsbaugenossenschaft stehen wir für eine starke Gemeinschaft und bezahlbaren Wohnraum für unsere Mitglieder. Manchmal ist das eigene Einkommen aber einfach knapp bemessen. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Denn: Erfüllen Sie die Berechtigungsvoraussetzungen, steht Ihnen das Wohngeld rechtlich zu!
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit einem niedrigeren Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Auf Wohngeld haben Sie, wenn Sie die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht und sollten dieses auch in Anspruch nehmen! Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.
Wie berechnet sich das Wohngeld?
Der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe richtet sich nach
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder
- der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung
- dem Gesamteinkommen
- der ortsabhängigen Mietenstufe.
Wo erhalte ich Wohngeld?
Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Welches Amt für Sie zuständig ist, erfahren Sie beispielsweise mit dem Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein.
Für unsere Kieler Mitglieder: Seit Dezember 2019 können Sie Ihren Wohngeldantrag auch online stellen. Das entsprechende Portal dafür finden Sie hier.