Unsere Mitglieder sind der Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb suchen wir den regelmäßigen Austausch, beraten persönlich, haben für Probleme stets ein offenes Ohr und bieten individuelle Lösungen.
Genossenschaften sind nicht auf Profit ausgerichtet, sondern wollen ihren Mitgliedern beste Wohnbedingungen bieten. Dazu gehören auch Mieten, die nicht mit möglichst großem Gewinn kalkuliert sind, sondern immer angemessen und fair.
Als Mitglied einer Genossenschaft sind Sie nicht allein, sondern mit Ihren Geschäftsanteilen einer von vielen Gesellschaftern. Damit haben Sie u. a. die Möglichkeit der aktiven Mitbestimmung und lebenslanges Wohnrecht.
Eigenbedarf? Nicht bei uns. Jedes unserer Mitglieder genießt lebenslanges Wohnrecht in den eigenen vier Wänden. Und wer irgendwann doch mal umziehen will, hat bei uns gute Chancen, auch seine nächste Wohnung zu finden.
Ihr Besuch hat Besseres verdient als die Klappcouch. Für Freunde oder Verwandte können unsere Mitglieder modern eingerichtete und komplett ausgestattete Gästewohnungen zu günstigen Tarifen buchen.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Ausgesperrt? Wasserrohrbruch? Stromausfall? Kein Problem: In größeren und kleineren Notfällen können Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichen.
"Mietendeckel" bgm

Das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ist in den Medien allgegenwärtig. Häufig wird dabei pauschal allen Vermietern von Wohnraum vorgeworfen, die Mieten unverhältnismäßig hoch steigen zu lassen und sich daran zu bereichern. Da solche Vorwürfe auch uns treffen, möchten wir nach außen offen unsere Strategie zur Berechnung unserer Nutzungsgebühren (Mieten) kommunizieren. Dies haben wir zum Beispiel in einem entsprechenden Artikel in unserem letzten Mitglieder-Magazin getan. Darin haben wir dargestellt, dass unseren Kalkulationen faire und wirtschaftlich angemessene Kriterien zugrunde liegen – und nicht etwa das Prinzip des maximal möglichen Profits. Hier die zentralen Punkte zusammengefasst:
- Unsere durchschnittliche Nutzungsgebühr über alle Wohnungen beträgt lediglich 5,07 EUR/m² (Stand: 31.12.2018) und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 5,75 EUR. Auch wenn dieser Wert zukünftig leicht steigen wird, sind bei der bgm die Mieten vergleichsweise günstig.
- Bei Neuvermietungen wird der Mittelwert des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Kiel bzw. an anderen Standorten der entsprechende Wert unseres internen Mietspiegels angesetzt.
- Im Bestand findet eine regelmäßige Mietanpassung um 5 % statt, wenn die Nutzungsgebühr drei Jahre unverändert war. Grenze ist dabei die ortsübliche Vergleichsmiete. Zum Vergleich: Gesetzlich möglich wäre eine Anpassung um 20 % innerhalb von drei Jahren. Seit Anfang 2018 erhöhen wir in Ausnahmefällen um bis zu maximal 10 %, und zwar lediglich im Bereich Kiel/Kronshagen für überdurchschnittlich günstige Grundmieten, die unter 5,50 EUR liegen und im Bereich Rendsburg/Büdelsdorf/Kreisgebiet für Grundmieten unter 4,50 EUR.
- Unsere konkrete Vorgehensweise zur Anpassung der Nutzungsgebühren um maximal 10 % nur alle drei Jahre entspricht damit faktisch bereits seit langem dem aktuell politisch geforderten Mietendeckel.
- Auf Erhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen verzichten wir zugunsten unserer Mitglieder ganz. Gesetzlich möglich wäre auch hier eine zusätzliche Anpassung um bis zu 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten.
- Die Nutzungsgebühren bei Neubauten werden auf Grundlage der Investitionsrechnung zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit festgelegt. Mietanpassungen im freifinanzierten Bereich erfolgen in der Regel frühestens nach fünf Jahren.
- Bei unseren öffentlich geförderten Wohnungen gelten die Fördermieten, die vom Land festgelegt sind.
- Nach individueller Absprache bieten wir Rentnern, die von einer großen, familiengerechten Wohnung in eine kleinere Genossenschaftswohnung ziehen, die Möglichkeit, ihre aktuelle Nutzungsgebühr pro m² „mitzunehmen“, so dass faktisch eine geringere Mietbelastung entsteht.
- Eine so freigewordene Wohnung vermieten wir an Familien mit entsprechender Personenzahl. Kann diese aufgrund geringen Einkommens einen Wohnberechtigungsschein vorlegen, verlangen wir auch im freifinanzierten Bereich lediglich die entsprechende Fördermiete! In der Landeshauptstadt Kiel sind das derzeit 5,95 EUR pro m² Wohnfläche. Für Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln eine deutliche Einsparung – für uns ein weiterer Schritt, mit dem wir unserer sozialen Verantwortung nachkommen.