Unsere Mitglieder sind der Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb suchen wir den regelmäßigen Austausch, beraten persönlich, haben für Probleme stets ein offenes Ohr und bieten individuelle Lösungen.

Genossenschaften sind nicht auf Profit ausgerichtet, sondern wollen ihren Mitgliedern beste Wohnbedingungen bieten. Dazu gehören auch Mieten, die nicht mit möglichst großem Gewinn kalkuliert sind, sondern immer angemessen und fair.

Als Mitglied einer Genossenschaft sind Sie nicht allein, sondern mit Ihren Geschäftsanteilen einer von vielen Gesellschaftern. Damit haben Sie u. a. die Möglichkeit der aktiven Mitbestimmung und lebenslanges Wohnrecht.

Eigenbedarf? Nicht bei uns. Jedes unserer Mitglieder genießt lebenslanges Wohnrecht in den eigenen vier Wänden. Und wer irgendwann doch mal umziehen will, hat bei uns gute Chancen, auch seine nächste Wohnung zu finden.

Ihr Besuch hat Besseres verdient als die Klappcouch. Für Freunde oder Verwandte können unsere Mitglieder modern eingerichtete und komplett ausgestattete Gästewohnungen zu günstigen Tarifen buchen.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Ausgesperrt? Wasserrohrbruch? Stromausfall? Kein Problem: In größeren und kleineren Notfällen können Sie uns zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichen.

Achtung: Rote Karte!

Hin und wieder kommt es in unseren Wohnanlagen vor, dass auf den Allgemeinflächen (das sind zum Beispiel Höfe, Treppenhäuser oder Freiflächen in Kellern und auf Dachböden) Gegenstände über einen längeren Zeitraum gelagert werden. Das ist generell nicht gestattet und aus mehreren Gründen problematisch: Herumstehende Möbel, Fahrräder, Elektrogeräte oder Spielzeuge – in mal mehr oder weniger gutem Zustand – sehen nicht nur unschön aus, sondern werden oft auch als Einladung verstanden, noch weitere Gegenstände dazuzustellen. Noch entscheidender ist allerdings, dass unsere Allgemeinflächen aus Brandschutzgründen und wegen einer möglichen Nutzung als Fluchtweg freigehalten werden müssen. Gerade für ältere oder eingeschränkte Bewohner können zugestellte Bereiche zu Stolperfallen oder unüberwindbaren Hindernissen werden. 

Da die Problematik der zugestellten Allgemeinflächen bereits seit geraumer Zeit besteht, werden wir zukünftig Gegenstände, die sich schon länger auf solchen Flächen befinden, mit einer „Roten Karte“ markieren. Die Besitzer haben dann 14 Tage Zeit, die Gegenstände zu entfernen. Sollte das nicht passieren, werden die Gegenstände kostenpflichtig durch uns entsorgt. Diese Hinweise finden sich auch auf der Rückseite der Karten. 

Sofern Sie momentan Gegenstände auf Allgemeinflächen Ihres Wohnhauses lagern, bitten wir Sie, diese ab sofort in Ihren angemieteten Räumen (Wohnung, Kellerraum, Dachbodenteil) unterzubringen oder gegebenenfalls zu entsorgen. Vielen Dank!

Zurück